Briefwahl Bayern 2018 so gehts

So geht Briefwahl

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1. Keine Zeit zum Wählen?

Am 14. Oktober ist Landtagswahl. Das ist ein wichtiger Termin für uns alle, weil wir als Bürgerinnen und Bürger unsere Stimme nutzen können, um unsere Demokratie aktiv zu beeinflussen.

Viele Menschen haben aber am Wahltag keine Zeit zu wählen. Das kann verschiedene Gründe haben, manche müssen arbeiten, andere sind verreist oder haben den Tag schon anderweitig verplant.

Zum Glück ist das aber kein Problem! Falls du schon weißt, dass du am Wahltag keine Zeit hast, heißt das nicht, dass du deswegen deine Stimme nicht abgeben kannst.

Es gibt nämlich noch die Briefwahl.

 

2. Briefwahl beantragen

Für die Briefwahl benötigst Du einen Wahlschein.

Am besten beantragst du deinen Wahlschein durch vollständiges Ausfüllen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formulars. Die Wahlbenachrichtigung bekommt jede wahlberechtigte Person Mitte September vor der Wahl automatisch zugeschickt.

Du kannst auch Deinen Wahlschein per Mail bei deiner Gemeinde beantragen. Für den formlosen Antrag sind dann mindestens folgende Angaben notwendig:

  • dein Vor- und Nachname
  • dein Geburtsdatum
  • deine vollständige Wohnanschrift
  • gegebenenfalls eine abweichende Adresse für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (z. B. deine Urlaubsanschrift).

 

3. Briefwahlunterlagen erhalten

Die Gemeinde schickt dir dann deine Wahlunterlagen grundsätzlich per Post an deine Wohnadresse oder eben an die von dir angegebene andere Anschrift.

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für dich kostenlos. Wenn du den Antrag per Post an die Gemeinde schickst anstatt ihn persönlich dort abzugeben, fallen die jeweiligen Portokosten an.

 

4. Wählen

Du hast für die Landtagswahl zwei Stimmzettel. Auf jedem Stimmzettel darfst du einen Stimme vergeben. Mit dem ersten Stimmzettel wählst du deine Grüne Kandidatin oder deinen Grünen Kandidaten aus Oberfranken. Erst- und Zweitstimme sind gleich wichtig!

Achtung: Du darfst die Kreuze nur mit einem Kugelschreiber machen, denn der Stimmzettel darf nachträglich nicht mehr verändert werden können.

Auf den Stimmzetteln für die Bezirkswahl hast Du ebenfalls eine Erst- und eine Zweitstimme. Dein Stimmzettel kommt dann einmal gefaltet in den beiliegenden blauen Umschlag. Zusammen mit dem blauen Umschlag steckst du dann deinen Wahlschein in den roten Umschlag. Und fertig ist dein Wahlbrief!

 

5. Abgeben

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle ­- das ist eigentlich immer das Wahlamt deiner Gemeinde – eingehen. Das Transportrisiko liegt dabei beim Wähler oder der Wählerin.

Am besten ist es also, wenn du deine Wahlunterlagen so früh wie möglich persönlich abgibst.

Die Rücksendung des Wahlbriefs an die Gemeinde mit dem amtlichen roten Umschlag ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wenn du eine besondere Versandform wählst – z. B. Einschreiben – oder den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschickst, musst du die jeweils geltenden Portokosten selbst zahlen.